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Home/Newscenter/Kevin Yebo von den NINERS Chemnitz mit Sperre von einem Pflichtspiel und einer Geldstrafe von 3.000 Euro belegt

NewsKevin Yebo von den NINERS Chemnitz mit Sperre von einem Pflichtspiel und einer Geldstrafe von 3.000 Euro belegt

03. Juni 2024
Der Spielleiter der easyCredit Basketball Bundesliga (easyCredit BBL), Dirk Horstmann (Kamen), hat das Verhalten des Spielers Kevin Yebo im Spiel gegen ALBA BERLIN am 2. Juni 2024 sanktioniert. Der Spieler der NINERS Chemnitz wird wegen einer Unsportlichkeit gegenüber einem Spieler für den Zeitraum von einem Pflichtspiel gesperrt und erhält zudem eine Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro.

Der Spielleiter der easyCredit Basketball Bundesliga (easyCredit BBL), Dirk Horstmann (Kamen), hat das Verhalten des Spielers Kevin Yebo im Spiel gegen ALBA BERLIN am 2. Juni 2024 sanktioniert. Der Spieler der NINERS Chemnitz wird wegen einer Unsportlichkeit gegenüber einem Spieler für den Zeitraum von einem Pflichtspiel gesperrt und erhält zudem eine Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro.

Der Entscheidung des Spielleiters vorausgegangen war ein Verstoß gegen die Sportdisziplin von Kevin Yebo. Er war in der achten Spielminute (Restspielzeit 1:34 im ersten Viertel) nach ordnungsgemäßem Einsatz des Instant Review Systems disqualifiziert worden. Grundlage der Entscheidung der Schiedsrichter war, dass Yebo bei unterbrochenem Spiel den Gegenspieler Tim Schneider mit seinem linken Bein in den Rücken getreten hat.

Die Spielleitung kommt nach Auswertung des Berichts der Schiedsrichter, der Videobilder und der Stellungnahme des Spielers zu der Ansicht, dass Yebo unter Beachtung der Sportrechtsprechung durch sein Verhalten gegenüber dem Gegenspieler eindeutig eine Tätlichkeit begangen hat, wobei das Spiel durch einen vorangegangenen Foulpfiff bereits unterbrochen war. Dazu stand das Verhalten Yebos auch nicht in Zusammenhang mit dem Versuch, den Ball zu spielen. Zugunsten Yebos sieht die Spielleitung keinen harten Kontakt und deshalb einen leichteren Fall einer Tätlichkeit. Bei Vorliegen einer Tätlichkeit ist die Aussprache einer Sperre für ein Spiel die Mindeststrafe. Die Höhe der Geldstrafe hält die Spielleitung für geboten.  

Die Entscheidung ergeht gemäß § 21 BBL-SO i. V. m. Ziffer 3.2.2 a) des Strafenkataloges sowie den Bestimmungen bei einer Spieljury (BBL-Spieljuryordnung) bei Playoff-Spielen. Die Kostenentscheidung ergeht gemäß § 25 Verfahrens- und Schiedsgerichtsordnung. Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Spielleitung sind gemäß § 4 der Bestimmungen bei einer Spieljury (BBL-Spieljuryordnung) bei Playoff-Spielen ausgeschlossen.