Die Spieljury der easyCredit BBL weist Protest von ratiopharm ulm zurück/ Verweis auf Art. 40 Abs. 1 der FIBA Regeln / Halbfinalspiel des MagentaSport BBL Pokals gegen FC Bayern München Basketball wird wie ausgetragen gewertet (102:104) /
Zum Ende der zweiten Verlängerung der Halbfinalpartie zwischen ratiopharm ulm gegen FC Bayern München wurde gegen den Spieler Wade Baldwin (FCB) ein fünftes persönliches Foul gepfiffen, welches nicht vom Kampfgericht den Schiedsrichtern und Beteiligten bekanntgegeben wurde. In der Folge verließ der Spieler nicht das Spielfeld. Das Spiel wurde mit zwei Freiwürfen fortgesetzt. Erst nach einem weiteren Foulpfiff gegen einen Ulmer Spieler in der anschließenden Rebound-Situation, wurden die Schiedsrichter über das fünfte Foul in Kenntnis gesetzt, woraufhin Baldwin das Feld verlassen musste.
Aufgrund dieses Versäumnisses legte Ulm ordnungsgemäß Protest ein und forderte die Wiederaufnahme des Spiels zum maßgeblichen Zeitpunkt oder eine Spielwiederholung.
Die Spieljury der easyCredit BBL weist diesen Protest unter Verweis auf Art. 40 Abs. 1 der FIBA Regeln als unbegründet zurück. Demnach muss ein Spieler, der fünf Fouls begangen hat von einem Schiedsrichter darüber informiert werden und sofort aus dem Spiel ausscheiden. Die FIBA Regeln sehen für einen solchen Fall keine Strafe vor – trotz der kurzzeitigen regelwidrigen Teilnahme am Spiel. Nach Anzeige dieser Regelwidrigkeit verließ Wade Baldwin das Spielfeld, ohne die gegnerische Mannschaft zu benachteiligen (Regelinterpretation Art. 36 Abs. 15 der FIBA, hier auf Seite 76 ganz unten).