ALBA BERLIN logo
FC Bayern München Basketball logo
BMA365 Bamberg Baskets logo
Telekom Baskets Bonn logo
Fitness First Würzburg Baskets logo
ratiopharm ulm logo
RASTA Vechta logo
VET-CONCEPT Gladiators Trier logo
ROSTOCK SEAWOLVES logo
MHP RIESEN Ludwigsburg logo
EWE Baskets Oldenburg logo
NINERS Chemnitz logo
SYNTAINICS MBC logo
Veolia Towers Hamburg logo
SKYLINERS logo
Science City Jena logo
Phoenix Hagen logo
Basketball Löwen Braunschweig logo
Home/Newscenter/Spielleiter verhängt Spielsperre und Geldstrafe gegen Chemnitz‘ Cobe Williams

NewsSpielleiter verhängt Spielsperre und Geldstrafe gegen Chemnitz‘ Cobe Williams

01. Oktober 2026

Cobe Williams (NINERS Chemnitz) mit Spielsperre von drei Pflichtspielen und einer Geldstrafe von 6.000 Euro belegt

Der Spielleiter der easyCredit Basketball Bundesliga (easyCredit BBL), Dirk Horstmann (Kamen), hat das Verhalten des Spielers Cobe Williams im Spiel gegen Phoenix Hagen am 27.09.2026 sanktioniert. Der Spieler der NINERS Chemnitz wird wegen einer Tätlichkeit gegen einen Spieler für den Zeitraum von drei Pflichtspielen gesperrt und erhält zudem eine Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro.

Der Entscheidung des Spielleiters vorausgegangen war ein Verstoß Cobe Williams gegen die Sportdisziplin. Der Spieler war in der 37. Spielminute disqualifiziert worden, nachdem er einem am Boden liegenden Gegenspieler mit der rechten Hand kurzzeitig an die Kehle gegriffen hatte – und zwar nachdem die vorausgegangene Spielsituation Hagens durch Ablauf der Shotclock bereits beendet worden war.

Cobe Williams entschuldigte sich in seiner Stellungnahme an den Spielleiter ausdrücklich für sein Fehlverhalten und merkte an, dass sich die Szene von ihm hätte umgehen lassen können.

Unter Berücksichtigung der Gesamtsituation hält die Spielleitung eine Sperre von drei Pflichtspielen für ausreichend, hält es aber gleichzeitig für geboten, eine höhere Geldstrafe von 6.000 Euro auszusprechen, um zu verdeutlichen, dass eine derartig harte Verhaltensweise (Griff an die Kehle) in keinster Weise mit einem sportlichen Verhalten im Einklang steht.

Die Entscheidung ergeht nach § 21 Abs. 2 BBL-SO i. V. m. Ziffer 3.2.3 a) des Strafenkataloges der BBL GmbH. Die Kostenentscheidung ergeht gemäß § 25 der Verfahrens- und Schiedsgerichtsordnung. Gegen die Entscheidung kann der Spieler binnen drei Tagen Berufung einlegen. Wird der Entscheidung nicht abgeholfen, entscheidet das Schiedsgericht endgültig. Sollte ein Rechtsmittel eingelegt werden, führt dies nicht zu einer aufschiebenden Wirkung.