Tylan Pope (EWE Baskets Oldenburg) mit Spielsperre von drei Pflichtspielen und einer Geldstrafe von 2.000 Euro belegt / Headcoaches Ty Harrelson (ratiopharm ulm) und Milenko Bogicevic (EWE Baskets Oldenburg) mit Geldstrafe von 1.500 Euro belegt, Sperre wegen Disqualifikation aufgehoben
Entscheidung Tylan Pope:
Der Spielleiter der easyCredit Basketball Bundesliga (easyCredit BBL), Dirk Horstmann (Kamen), hat das Verhalten des Spielers Tylan Pope im Spiel bei ratiopharm ulm am 31. Oktober 2026 sanktioniert. Der Spieler der EWE Baskets Oldenburg wird wegen einer Tätlichkeit gegen einen Gegenspieler für den Zeitraum von drei Pflichtspielen gesperrt und erhält zudem eine Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro.
Der Entscheidung des Spielleiters vorausgegangen war ein Verstoß des Spielers Tylan Pope gegen die Sportdisziplin: Er war in der 37. Spielminute (Restspielzeit 03:53 Minuten im vierten Viertel) nach Einsatz des Instant Review Systems von den Schiedsrichtern wegen eines Kopfstoßes gegen seinen Gegenspieler Michael Rataj disqualifiziert worden. Die Spielleitung bewertet den aktiven Kopfstoß als Tätlichkeit, die nicht im Zusammenhang stand mit einem Versuch, den Ball zu spielen oder zu erhalten.
Unter Berücksichtigung der Gesamtsituation hält die Spielleitung eine Sperre von drei Partien für geboten. Bei der Bemessung der Geldstrafe hält die Spielleitung die Mindeststrafe von 2.000 Euro für ausreichend. Bei der Höhe der Strafe ist zugunsten des Spielers berücksichtigt worden, dass er sein Fehlverhalten einsieht und sich entschuldigt hat.
Entscheidung Ty Harrelson und Milenko Bogicevic:
Der Spielleiter hat außerdem für die gleiche Partie das Verhalten der Headcoaches Ty Harrelson (ratiopharm ulm) und Milenko Bogicevic (EWE Baskets Oldenburg) sanktioniert und beide mit einer Geldstrafe von 1.500 Euro belegt und gleichzeitig die Sperren wegen der Disqualifikationen aufgehoben.
Vorausgegangen war ein Verstoß der Trainer gegen die Sportdisziplin: Sie hatten in der 35. Spielminute (Restspielzeit 05:02 Minuten im vierten Viertel) am Anschreibetisch trotz jeweils direkt zuvor verhängter technischer Fouls weiter lautstark miteinander in unsportlicher Weise diskutiert, worauf die Schiedsrichter gegen beide Trainer ein disqualifizierendes Foul verhängten und die Trainer der Halle verwiesen.
Unter Berücksichtigung der Gesamtsituation hält die Spielleitung eine Geldstraße von jeweils 1.500 Euro für geboten. Bei der Höhe der Strafe ist zugunsten der Trainer berücksichtigt worden, dass beide sich nach Spielende bei den Schiedsrichtern für ihr Verhalten auf dem Feld entschuldigt haben.
Die drei Entscheidungen ergehen gemäß § 21 Abs. 2 BBL-SO i. V. m. Ziffer 3.2.2 des Strafenkataloges der BBL GmbH. Die Kostenentscheidungen ergehen gemäß § 25 Verfahrens- und Schiedsgerichtsordnung.
Gegen die Entscheidung können die drei Akteure binnen drei Tagen Berufung einlegen. Wird der Entscheidung nicht abgeholfen, entscheidet das Schiedsgericht endgültig. Sollte ein Rechtsmittel eingelegt werden, führt dies nicht zu einer aufschiebenden Wirkung.















