Der Spielleiter der easyCredit Basketball Bundesliga (easyCredit BBL), Dirk Horstmann (Kamen), hat wegen der Vorfälle im Anschluss an die Partie der NINERS Chemnitz gegen die Basketball Löwen Braunschweig am 08. Februar 2025 eine Reihe von Geldstrafen sowie eine Spielsperre verhängt.
Wegen der Vorfälle im Zuge der Rudelbildung an der Seitenlinie direkt nach der Schlusssirene erhält der Chemnitzer Spieler DeAndre Lansdowne wegen wiederholtem unsportlichem Verhalten eine Geldstrafe von 2.500 Euro (siehe Entscheidung vom 26. Februar 2024) und der Chemnitzer Spieler Jeff Garrett wegen unsportlichem Verhalten eine Geldstrafe von 1.250 Euro.
Wegen der Vorfälle im Anschluss erhalten die Braunschweiger Spieler Luca Ewert, Martin Kalu, Tre Mitchell und Ferdinand Zylka die Mindestgeldstrafe von je 500 Euro wegen unsportlichem Verhalten (Provokation der Zuschauer).
Wegen des anschließenden Vorfalls an der Braunschweiger Mannschaftsbank erhält der Vorsitzende des Vereins NINERS Chemnitz e. V., Sven Böttger, wegen einer Tätlichkeit gegen den Braunschweiger Spieler Martin Kalu eine Sperre von zwei Pflichtspielen des Bundesligisten NINERS Chemnitz sowie eine Geldstrafe von 3.000 Euro.
Die Entscheidungen ergehen nach § 21 Abs. 4 BBL-SO i. V. m. Ziffer 3.2.2 a) und § 21 Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 6 d) BBL-SO i. V. m. Ziffer 3.2.3 b) des Strafenkataloges der BBL GmbH. Die Kostenentscheidung ergeht gemäß § 25 der Verfahrens- und Schiedsgerichtsordnung.
Gegen die Entscheidungen können binnen drei Tagen Berufung eingelegt werden. Wird einer Entscheidung nicht abgeholfen, entscheidet das Schiedsgericht endgültig. Sollte ein Rechtsmittel eingelegt werden, führt dies nicht zu einer aufschiebenden Wirkung.