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Home/Newscenter/Spielleiter verhängt Spielsperre und Geldstrafe gegen Chemnitz‘ Aher Uguak

NewsSpielleiter verhängt Spielsperre und Geldstrafe gegen Chemnitz‘ Aher Uguak

18. Mai 2024
Der Spielleiter der easyCredit Basketball Bundesliga (easyCredit BBL), Dirk Horstmann (Kamen), hat das Verhalten des Spielers Aher Uguak im Spiel gegen RASTA Vechta am 17. Mai 2024 sanktioniert. Der Spieler der NINERS Chemnitz wird wegen einer Unsportlichkeit gegenüber einem Spieler für den Zeitraum von einem Pflichtspiel gesperrt und erhält zudem eine Geldstrafe in Höhe von 1.000,00 €.

Aher Uguak (NINERS Chemnitz) mit Spielsperre von einem Pflichtspiel und einer Geldstrafe von 1.000 Euro belegt

Der Spielleiter der easyCredit Basketball Bundesliga (easyCredit BBL), Dirk Horstmann (Kamen), hat das Verhalten des Spielers Aher Uguak im Spiel gegen RASTA Vechta am 17. Mai 2024 sanktioniert. Der Spieler der NINERS Chemnitz wird wegen einer Unsportlichkeit gegenüber einem Spieler für den Zeitraum von einem Pflichtspiel gesperrt und erhält zudem eine Geldstrafe in Höhe von 1.000,00 €.

Der Entscheidung des Spielleiters vorausgegangen war ein Verstoß gegen die Sportdisziplin des Spielers Uguak. Er war in der 27. Spielminute (Restspielzeit 2:21 Minuten in der 3. Spielperiode) nach ordnungsgemäßem Einsatz des Instant Review disqualifiziert worden, nachdem ein gepfiffener illegaler Kontakt mit dem gegnerischen Spieler Joel Aminu als Beinstellen gewertet wurde, was nach Vorgabe des BBL-SR-Referats zur sofortigen Disqualifikation führen soll.

Nach Auswertung des Berichts des Schiedsrichters, der Video- und Bewegtbilder und der Stellungnahme Uguaks kommt die Spielleitung zu der Ansicht, dass Uguak durch sein Verhalten gegenüber dem Gegenspieler eine grobe Unsportlichkeit, aber keine Tätlichkeit begangen hat. Aber da der Spieler nicht zum ersten Mal auffällig geworden ist (vgl. BBL-E18/2023-24 vom 10.06.2023), sieht die Spielleitung eine Sperre von einem Pflichtspiel sowie eine zusätzliche Geldstrafe als geboten an.

Die Entscheidung ergeht gemäß § 21 BBL-SO i. V. m. Ziffer 3.2.2 a) des Strafenkataloges sowie den Bestimmungen bei einer Spieljury (BBL-Spieljuryordnung) bei Playoff-Spielen. Die Kostenentscheidung ergeht gemäß § 25 Verfahrens- und Schiedsgerichtsordnung. Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Spielleitung sind gemäß § 4 der Bestimmungen bei einer Spieljury (BBL-Spieljuryordnung) bei Playoff-Spielen ausgeschlossen.