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NewsLizenzierung easyCredit BBL: 18 Clubs erhalten Lizenz für die Saison 2024/25

14. Mai 2024
Für 16 Vereine wird die Lizenz ohne Auflage erteilt / Zwei Zweitligisten mit Lizenzerteilung / „Hervorragend aufbereitete Anträge" / Erstmals flossen Nachhaltigkeitskriterien in die Lizenzierung mit ein

Für 16 Vereine wird die Lizenz ohne Auflage erteilt / Zwei Zweitligisten mit Lizenzerteilung / „Hervorragend aufbereitete Anträge" / Erstmals flossen Nachhaltigkeitskriterien in die Lizenzierung mit ein

Der Lizenzligaausschuss der easyCredit Basketball Bundesliga (easyCredit BBL) hat heute die Lizenz-Anträge für die Saison 2024/2025 beurteilt. Insgesamt wurden 24 Anträge geprüft und bewertet, neben den Anträgen der 18 Erstligisten auch sechs Anträge von ProA-Clubs der BARMER 2. Basketball Bundesliga. 16 Vereine der easyCredit BBL erhalten die Lizenz ohne Auflage oder auflösende Bedingung. Ein Club erhält die Lizenz unter der Auflage der sportlichen Qualifikation. Ein Club erhält die Lizenz nur unter Auflagen und auflösenden Bedingungen. Fünf Vereinen die zum Stichtag 15. April 2024 ihre Unterlagen eingereicht hatten, kann die Lizenz aufgrund der fehlenden sportlichen Qualifikation nicht erteilt werden. Einem Club wurde die Lizenz nicht erteilt, da unvollständige Lizenzunterlagen eingereicht wurden.

Der finalen Bewertung vorausgegangen waren in den zurückliegenden Wochen intensive Prüfungen der Lizenzierungsunterlagen in den separaten Segmenten Sport, Finanzen und Nachhaltigkeit. Während der Gutachterausschuss die Unterlagen zur finanziellen Situation der Clubs einsah, prüfte die Liga selbst die Informationen zu den formalen Rahmenbedingungen, zur Nachwuchsarbeit und zum Nachhaltigkeitsmanagement.

„Das Lizenzierungsverfahren hat sich über die Jahre hervorragend entwickelt. Die Clubs arbeiten akribisch und reichen hervorragend aufbereitete Anträge ein, sodass der Gutachter- und der Lizenzligaausschuss zügig prüfen und bewerten kann. Dies spräche für die inzwischen erreichte Qualität des Lizenzierungsverfahrens. Besonders hervorzuheben ist, dass 16 Clubs die Lizenz ohne Auflagen oder auflösende Bedingungen erhalten haben“, so Dr. Thomas Braumann, Vorsitzender des BBL-Lizenzligauschusses.

Erstmals flossen in dieser Saison neben sportlichen und wirtschaftlichen Kriterien auch Nachhaltigkeitskriterien in den Lizenzierungsprozess mit ein. Im Rahmen eines Nachhaltigkeits-Audits mussten sich alle Clubs einem strukturierten Interview mit Hanno Martens, Professor für Nachhaltigkeitsmanagement an der CBS Business School, sowie mit einem Vertreter der easyCredit BBL stellen. Die Ergebnisse dieses Nachhaltigkeitschecks flossen in die Bewertung des separaten Segments Nachhaltigkeit ein. Die ausführlichen Nachweise für die jeweiligen Erfüllungsgegenstände in diesem Segment können in dieser Saison noch bis zum 30. Juni 2024 eingereicht werden.

Folgende Clubs der easyCredit BBL erhalten die Lizenz ohne Auflagen* oder auflösende Bedingungen**: ALBA BERLIN, Basketball Löwen Braunschweig, BG Göttingen, Bamberg Baskets, EWE Baskets Oldenburg, FC Bayern München Basketball, MHP RIESEN Ludwigsburg, MLP Academics Heidelberg, NINERS Chemnitz, SYNTAINICS MBC, RASTA Vechta, ratiopharm ulm, ROSTOCK SEAWOLVES, Telekom Baskets Bonn, Veolia Towers Hamburg, Würzburg Baskets.

Die sportliche Qualifikation entscheidet sich nach Beendigung der Meisterschaftsrunde der BARMER 2. Basketball Bundesliga.

Wir bitten um Verständnis, dass von Ligaseite keine Fragen oder Aussagen zu den einzelnen Lizenzerteilungen der Clubs getroffen werden.

Den Clubs mit Auflagen, auflösenden Bedingungen bzw. nicht erteilten Lizenzen steht gemäß § 11 der Verfahrens- und Schiedsgerichtsordnung eine Rechtsmittelfrist von drei Tagen zu. Der Berufung kann der BBL-Lizenzligaausschuss binnen 14 Tagen abhelfen. Wird der Berufung nicht abgeholfen, entscheidet das Schiedsgericht der easyCredit BBL endgültig.

* Hierbei handelt es sich um die Erbringung von Nachweisen zu bestimmten Stichtagen.
** Hierbei handelt es sich um die Erbringung von Nachweisen zu bestimmten Stichtagen. Werden diese nicht erbracht, ist die unter Vorbehalt erteilte Lizenz wieder zu entziehen.