DeAndre Lansdowne (NINERS Chemnitz) wird entsperrt und mit einer Geldstrafe von 2.000 Euro belegt
Der Spielleiter der easyCredit Basketball Bundesliga (easyCredit BBL), Dirk Horstmann (Kamen), hat das Verhalten des Spielers DeAndre Lansdowne im Spiel gegen den FC Bayern Basketball am 14. Februar 2024 sanktioniert. Der Spieler der NINERS Chemnitz erhält wegen einer Unsportlichkeit gegen einen Spieler eine Geldstrafe in Höhe von 2.000,00 €.
Der Entscheidung des Spielleiters vorausgegangen war ein Verstoß gegen die Sportdisziplin des Spielers Lansdowne: Er wurde in der 40. Spielminute (Restspielzeit 0:03,8 Minuten im vierten Viertel) disqualifiziert. Vorausgegangen war eine Spielsituation, in der er seinem Gegenspieler sein rechtes Bein in den Laufweg stellte, so dass der Gegenspieler ins Straucheln kam und fiel. Diese Aktion wurde vom Schiedsrichter mit einem ,,unsportlichen Foul" geahndet. Nach Überprüfung mit Hilfe des,,lnstant Review System" (IRS) wurde das unsportliche Foul in ein disqualifizierendes Foul aufgewertet.
Unter Berücksichtigung der Gesamtsituation und der Tatsache, dass der Spieler Lansdowne noch nicht negativ auffällig geworden ist, hält die Spielleitung eine Sperre nicht für notwendig. Aus diesem Grund wurde die automatische Sperre nach einem disqualifizierenden Foul aufgehoben, womit der Spieler mit sofortiger Wirkung wieder spielberechtigt ist. Für das unsportliche Verhalten des Spieler Lansdowne wurde eine Geldstrafe in Höhe von 2.000,00 € festgelegt.
Die Entscheidung ergeht nach § 21 Abs. 2 BBL-SO i. V. m. Ziffer 3.2.3 a) des Strafenkataloges BBL GmbH. Die Kostenentscheidung ergeht gemäß § 25 Verfahrens- und Schiedsgerichtsordnung.
Gegen die Entscheidung kann der Spieler binnen drei Tagen Berufung einlegen. Wird der Entscheidung nicht abgeholfen, entscheidet das Schiedsgericht endgültig. Sollte ein Rechtsmittel eingelegt werden, führt dies nicht zu einer aufschiebenden Wirkung.