Elf Vereine erhalten die Lizenz ohne Auflage / Sechs Zweitligisten mit Lizenzerteilung / „Wirtschaftlich solide Situation an den Standorten“
Der Lizenzligaausschuss der easyCredit Basketball Bundesliga (easyCredit BBL) hat heute in Köln die Anträge für die Saison 2023/2024 beurteilt. Insgesamt 25 Anträge sind geprüft und bewertet worden, neben den 18 Erstligisten auch sieben Anträge von ProA-Clubs der BARMER 2. Basketball Bundesliga.
Der finalen Bewertung vorausgegangen waren intensive Prüfungen der Lizenzierungsunterlagen in den zurückliegenden Wochen durch den Gutachterausschuss (finanzielle Situation der Clubs) und der Liga selbst (formale Rahmenbedingungen und Nachwuchsarbeit).
„So viele Anträge sind schon lange nicht mehr eingereicht worden. Die Clubs haben wieder einmal hervorragende Arbeit geleistet, so dass die eingereichten Unterlagen sehr zügig bewertet werden konnten. Elf Vereine erhalten die Lizenz ohne Auflage oder auflösende Bedingung. Dieses Ergebnis ist gerade nach der Corona-Pandemie ein starkes Signal und ein Zeichen, dass trotz der schwierigen Rahmenbedingungen eine wirtschaftlich solide Situation an den Standorten vorzufinden ist“, so Dr. Thomas Braumann, Vorsitzender BBL-Lizenzligaauschuss.
Folgende Clubs der easyCredit BBL erhalten die Lizenz:
Ohne Auflage: ALBA BERLIN, EWE Baskets Oldenburg, FC Bayern München Basketball, FRAPORT SKYLINERS, HAKRO Merlins Crailsheim, MHP RIESEN Ludwigsburg, MLP Academics Heidelberg, NINERS Chemnitz, Telekom Baskets Bonn, Veolia Towers Hamburg.
Mit Auflage*: Basketball Löwen Braunschweig, medi bayreuth, ratiopharm ulm.
Folgende Clubs der easyCredit BBL haben eine auflösende Bedingung** zu erfüllen: BG Göttingen, Brose Bamberg, ROSTOCK SEAWOLVES, SYNTAINICS MBC, Würzburg Baskets.
Folgende ProA-Clubs der BARMER 2. Basketball Bundesliga erhalten die Lizenz:
Ohne Auflage: ein Club
Mit auflösender Bedingung**: fünf Clubs
Einem Club wurde die Lizenz nicht erteilt.
Welche Zweitligisten zur Saison 2023/2024 am Spielbetrieb der easyCredit BBL teilnehmen werden, entscheidet sich nach Beendigung der Meisterschaftsrunde der BARMER 2. Basketball Bundesliga durch die sportliche Qualifikation.
Den Clubs mit Auflagen, auflösenden Bedingungen bzw. nicht erteilten Lizenzen steht gemäß § 11 der Verfahrens- und Schiedsgerichtsordnung eine Rechtsmittelfrist von drei Tagen zu. Der Berufung kann der BBL-Lizenzligaausschuss binnen 14 Tagen abhelfen. Wird der Berufung nicht abgeholfen, entscheidet das Schiedsgericht der easyCredit BBL endgültig.
* Hierbei handelt es sich um die Erbringung von Nachweisen zu bestimmten Stichtagen.
** Hierbei handelt es sich um die Erbringung von Nachweisen zu bestimmten Stichtagen. Werden diese nicht erbracht, ist die unter Vorbehalt erteilte Lizenz wieder zu entziehen.