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Home/Newscenter/Beko BBL-Vertreter beschließen Einführung von Instant Replay und Videobeweis

NewsBeko BBL-Vertreter beschließen Einführung von Instant Replay und Videobeweis

27. September 2014
Fest definierte Fälle treten zum Saisonstart in Kraft / Einheitliche Produktionsbedingungen / Positivquote (6+6-Regel) wird bis zum Ende der Saison 2019/2020 beibehalten

Fest definierte Fälle treten zum Saisonstart in Kraft / Einheitliche Produktionsbedingungen / Positivquote (6+6-Regel) wird bis zum Ende der Saison 2019/2020 beibehalten

Auf der zweitägigen Sitzung der AG Basketball Bundesliga in Berlin beschlossen die Vereinsvertreter der Beko Basketball-Bundeligisten die Einführung des Instant Replay und des Videobeweises zur Saison 2014/2015. „Es war der Wunsch der Klubs, den Schiedsrichtern und der Spielleitung in fest definierten Fällen technische Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen. Durch den neuen Medienrechte-Vertrag mit der Deutschen Telekom verfügen wir über einheitliche Produktionsbedingungen an allen Standorten, die eine Einführung nunmehr möglich machen“, erklärte Jan Pommer. Während der Videobeweis nachgelagert ist und somit erst nach Spielende zur Anwendung kommt, handelt es sich beim Instant Replay um die Überprüfung von Szenen durch die Schiedsrichter während des Spiels.

Des Weiteren sprachen sich die Vereinsvertreter für die Fortführung der Positivquote (6+6-Regel) aus. Diese gilt nun bis zum Ende der Saison 2019/2020.

Anwendung des Instant Replay:

Ab sofort ist es den Schiedsrichtern erlaubt, in bestimmten Fällen getroffene Entscheidungen durch die Hinzuziehung von Bewegtbildern zu überprüfen. Hierfür gelten folgende verbindliche Rahmenbedingungen:

Einzig die Schiedsrichter entscheiden, ob getroffene Entscheidungen anhand des Instant Replay überprüft werden.

Ergibt das Bewegtbild keinen zweifelsfreien Aufschluss, bleibt es bei der getroffenen Entscheidung.

Die Überprüfung durch den ersten Schiedsrichter (Crew Chief) erfolgt über einen Bildschirm, der am Anschreibertisch platziert ist und der das TV-Signal empfängt.

Weiterhin sind auch die konkreten Fälle geregelt, in denen die Schiedsrichter Instant-Replay Einsatz einsetzen dürfen:

Erfolgreicher Wurf: Überprüfung, ob es sich um einen erfolgreichen Zwei-- oder Drei-Punkte-Wurf handelt.

Ablauf der Spieluhr oder der 24-Sekunden-Uhr bzw. Korrektur der Spieluhr oder der 24-Sekunden-Uhr aufgrund von Bedienfehlern: Überprüfung, ob bei einem erfolgreichen Korbwurf der Ball die Hand des Werfers vor Ablauf der 24-Sekunden-Uhr oder der Spieluhr verlassen hat. Korrektur der 24-Sekunden-Uhr oder der Spieluhr bei irrtümlichen Bedienfehlern. In beiden Fällen gilt weiterhin: Stellt sich bei der Bildüberprüfung heraus, dass der Spieler vor dem Wurf im Aus stand, kann ein erzielter Korb nicht zählen.

Identifizierung beteiligter Personen bei „Rudelbildungen“: Sind in solchen unübersichtlichen Szenen mehr als zwei Spielbeteiligte involviert, kann auf das Instant Replay zurückgegriffen werden.

Identifizierung des richtigen Freiwerfers: Zweifelsfreie Identifizierung des richtigen Freiwerfers.

Der Videobeweis kann künftig durch die Spielleitung in folgenden Fällen genutzt werden:

Bemessung des Strafmaßes bei Verstößen gegen die Sportdisziplin: Spielleitung und Schiedsgericht dürfen bei Verstößen gegen die Sportdisziplin (Disqualifikation Spieler oder Trainer) Bewegtbilder der betreffenden Partie für die Bemessung des Strafmaßes zu Rate ziehen. Alle übrigen Verfahrensabläufe bleiben hiervon unberührt.

Ahndung der von Schiedsrichtern nicht bemerkten Verstöße gegen die Sportdisziplin durch die Spielleitung: Hat ein Spieler oder Trainer einen solchen Verstoß begangen, ohne dass die Schiedsrichter diesen während des Spiels wahrgenommen haben, können der betroffene Bundesligist oder aber die BBL GmbH bis spätestens 24.00 Uhr des auf das Spiel folgenden Werktages einen Antrag bei der Spielleitung stellen, das Vergehen nachträglich zu ahnden. Die Spielleitung entscheidet dann über eine eventuelle Sanktion im Rahmen der Bestimmungen des Strafenkataloges. Alle übrigen Verfahrensabläufe bleiben unberührt.